SV Eglofs e.V.
Newsletter des SV Eglofs e.V.
Eglofs, den 27.07.2024

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden (VV)

Liebe Mitglieder,

CORONA IST NOCH NICHT ZU / AM ENDE

Mit der Herausgabe der neuesten Fassung der Corona Verordnung (CoronaVO) vom 23.06.2020 hat die baden-württembergische Landesregierung weitere generelle Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Corona-bedingten Einschränkungen erlassen. Gleichzeitig wurden die Ressort-Minister*innen ermächtigt, auch für ihre Bereiche neue Regelungen festzulegen.

Die Corona-Verordnung Sport (CoroanVO Sport) des Kultusministeriums und des Sozialministeriums regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie wurde am 25. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 1. Juli. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport.

Diese Verordnung sieht signifikante Lockerungen für den Vereinssport vor. Insbesondere wurde das Verbot von Kontaktsportarten sowie die bisherigen Vorgaben hinsichtlich Mindestflächen für statischen und dynamischen Sportbetrieb weitestgehend aufgehoben. Die Gruppenstärke wurde für den Trainings-und Übungsbetrieb auf 20 Personen limitiert.

Weiterhin wurde die Verordnung der Gemeindeverwaltung den neuen Vorgaben der Landesregierung angepasst. In diesem Zusammenhang wird auch die Sporthalle ab dem 06.07. wieder für den Sportbetrieb des SV Eglofs verfügbar sein. Eine Anmeldung der jeweiligen Sportstunden ist ab sofort NICHT mehr erforderlich.

Der Vorstand hat die Vorgaben des Landes und der Kommune für den Sportbetrieb im SVE umgesetzt. Damit sollten fast alle Sportgruppen des SVE wieder ihren Sportbetrieb aufnehmen können. Allerdings gelten nach wie vor Einschränkungen, die von allen zu beachten sind. Dazu gehört uneingeschränkt die Pflicht zu Abstand (soweit sportartbedingt möglich) und Hygiene.

Es ist auch weiterhin erforderlich, eine Liste mit den Teilnehmern jeder Sporteinheit zu führen, so wie bisher. Und, so wie bisher gilt in diesem Zusammenhang weiterhin: Wer sich nicht eintragen will, nimmt auch nicht am Sport teil.

Wir werden auch die Einteilung in 4 Trainingszonen auf dem Kunstrasenplatz erst einmal beibehalten. Wer allerdings mehrere Zonen gebucht hat, braucht keine Transitwege mehr einplanen (Limit von maximal 20 Personen pro Gruppe ist jedoch einzuhalten).

Auf Basis der oben genannten amtlichen Vorgaben hat der Vorstand des SVE einen Maßnahmenkatalog einschließlich Hygienekonzept erstellt, der mit Wirkung vom 06.07.2020 von allen Teilnehmern an unserem Vereinssport anzuwenden ist. Alle wichtigen und relevanten aktuellen Regeln findet ihr im Internetauftritt des Vereins (https://www.sv-eglofs.de/aktuelles-zu-corona.html) . Wenn ihr Fragen haben solltet, wendet euch bitte jederzeit vertrauensvoll an mich persönlich (vorsitzender@sv-eglofs.de oder via 0152 029 85773) oder an jedes andere Vorstandsmitglied (vorstand@sv-eglofs.de)

Bitte beachtet die festgelegten detaillierten Maßnahmen, wie in unserem Internetauftritt veröffentlicht (https://www.sv-eglofs.de/aktuelles-zu-corona.html).

Wenn ihr ein Regelungsdefizit entdeckt – nutzt 1. euren gesunden Menschenverstand und 2. teilt das Defizit, wenn nicht selbst abgeholfen wurde, dem Vorstand mit.

Die neuesten Lockerungsmaßnahmen und die dadurch erweiterten Sportmöglichkeiten sollten nicht den Eindruck erwecken, dass der Kampf gegen das Virus schon gewonnen wäre. Disziplin und Vorsicht bei der Anwendung der Schutzmaßnahmen bleiben von größter Wichtigkeit. Verstöße gegen die Hygiene und Abstandsregeln sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen einen groben Verstoß gegen die Fairness dar und können, bei grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Verletzung auch zum Ausschluss aus dem Verein und zur Anzeige bei den Ordnungsbehörden führen.

Ich wünsche euch allen trotz der nach wie vor einschränkenden Regeln viel Spaß beim Sport in der Gemeinschaft.

Auch der Vorstand konnte seine Arbeit nach einer dreimonatigen Pause wieder aufnehmen. Am 15. Juni fand die erste Vorstandsitzung statt - natürlich unter strengen Hygieneregeln und mit Abstand.

 

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort des Vorstandsvorsitzenden
  • Weitere Lockerungen der SARS CoV-2- bedingten Einschränkungen
  • Aktualisierter Hallenbelegungsplan
  • Kommunikation im Verein in Zeiten der Corona-Pandemie
 

Weitere Lockerungen der SARS CoV-2- bedingten Einschränkungen

Die Einzelheiten der neuen Lockerungsmaßnahmen sind in der CoronaVO und der CoronaVO Sport dargestellt. Diese beiden Dokumente können auf den Homepage des SVE unter der Corona-Sonderseite eingesehen werden. Einige dieser Lockerungen sind z.B.: 

  • Die Aufhebung des Kontaktsportverbots
  • Die Aufhebung der Flächenvorgaben pro Sportler*in
  • Die Freigabe der Nutzung von Umkleide- und Duschräumen
  • Die Ausweitung der Gruppengröße für Trainings- und Übungsbetrieb auf 20 Personen
  • Die Zulassung von Zuschauern zunächst bis zu 100
  • Die Genehmigung, Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern durchzuführen
  • U.a. 

Auch die Gemeindeverwaltung hat auf die neuesten Verordnungen der Landesregierung reagiert und Lockerungsmaßnahmen für die Nutzung unserer Sportanlagen in Eglofs erlassen. Dazu gehören z.B. die Freigabe der Nutzung der Sporthalle ab 06.07. und der Toiletten im UG. Weiterhin entfällt ab sofort die Anmeldung der Sportstunden bei der Gemeinde.

Der Vorstand des SVE wurde von der Gemeindeverwaltung ermächtigt, die gültigen Vorgaben für den Sportbetrieb im SV Eglofs umzusetzen. Dieser Aufforderung kam der Vorstand durch den Erlass der „Vereinsinterne(n) Maßnahmen zu den amtlich verordneten infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 für den Sportbetrieb im SV Eglofs“ mit Gültigkeit ab dem 06.07.2020 nach.

ALLE ÜBUNGSLEITER*INNEN, TRAINER*INNEN UND KURSLEITER*INNEN SIND VERPFLICHTET, SICH MIT DEN VEREINSINTERNEN MAßNAHMEN UND ANDEREN EINSCHLÄGIGEN VORSCHRIFTEN VERTRAUT ZU MACHEN UND DIESE IHREN SPORTGRUPPENMITGLIEDERN ANZUTRAGEN.

Die folgenden Einschränken gelten derzeit über die o.g. Vorgaben hinaus und sind zu beachten:

  • Wegen andauernden Bauarbeiten können bis auf weiteres die Umkleideräume und Duschen im UG des Sporthallengebäudes nicht genutzt werden.
  • Ebenfalls bedingt durch Baumaßnahmen ist b.a.w. nur der Haupteingang im EG als Zugang zu den Sporträumen zu nutzen.
 

Aktualisierter Hallenbelegungsplan

Der Belegungsplan für die Turnhalle wurde aktualisiert und ist in der aktuellen Version auf unserer Internetplattform einsehbar. Änderungsvorschläge sind wie gewohnt an den Vorstand Sport Erwachsene (Sandra Wirthensohn) oder an den Vorstandsbriefkasten zu wenden. 

Unabhängig von zugewiesenen Hallenplätzen sind alle Sportgruppen angehalten, Sport im Freien dem Sport in der Halle vorzuziehen. Der Kunstrasenplatz steht auch weiterhin allen Sportgruppen zur Nutzung zur Verfügung. Die Regelungen für die Nutzung und Buchung sind ebenfalls im Internet abzugreifen.

 

Kommunikation im Verein in Zeiten der Corona-Pandemie

Sicherlich haben alle Mitglieder des SVE inzwischen mitbekommen, dass sind die Maßnahmen zur Eindämmung der SARS CoV-2 Pandemie manchmal förmlich überschlagen, zumindest aber in sehr kurzen Abständen oft signifikante Änderungen eintreten können. Diesem Umstand wird der Vorstand des SVE dadurch so gerecht wie möglich, dass er alle relevanten Entwicklungen beobachtet und an die Mitglieder weiterleitet.

Natürlich kann ein solches Verfahren vereinsintern nur dann erfolgreich und zielführend sein, wenn sich alle Vereinsmitglieder, vor allem aber die Funktionäre in unterschiedlichen Funktionen auch regelmäßig über Änderungen informieren und diese verzugslos an ihre „Anvertrauten“ weiterleiten. Auch die Information des Vorstands durch die Mitglieder – wenn Neuerungen nicht aufgegriffen wurden – ist derzeit sehr wichtig.

 
 
Verantwortlich für den Inhalt gem. Telemed. $ 55 Absatz 2 RStV

SV Eglofs e.V.
Anja Hege
Eglofs
Eisenharzer Weg 9
88260 Argenbühl

Tel. 07566 / 94 17 81
(zu den Öffnungszeiten besetzt, sonst auf Anrufbeantworter Nachricht hinterlassen. Wir rufen zurück)
Email: webmaster@sv-eglofs.de

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