SV Eglofs e.V.
Newsletter des SV Eglofs e.V.
Eglofs, den 27.07.2024

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden (VV)

Liebe Mitglieder,

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die grundsätzliche Organisation und Rechtsform eines Vereins. Die entsprechenden Paragrafen dazu findet man bereits sehr früh im BGB (ab § 24), was darauf hindeutet, dass das Vereinswesen schon sehr früh in der Gesetzgebung unseres Landes eine wichtige Rolle gespielt hat.

Im § 32 des BGB wird zur Mitgliederversammlung eines Vereins folgendes festgelegt:

Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“

Die Mitgliederversammlung ist somit, neben dem Vorstand, ein bzw. sogar das wichtigste Gremium zur Regelung von Vereinsangelegenheiten. Es ist damit ein demokratisches Werkzeug, ähnlich einem Volksentscheid.

Am 15. März 2019 wird die Mitgliederversammlung des SV Eglofs zusammentreten und allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit geben, Angelegenheiten des Vereins zu ordnen. Alle Mitglieder haben noch bis zum 11. März Zeit, Anträge zur Tagesordnung abzugeben, mit anderen Worten, Ordnungsbedarf anzumelden.

Ich fordere alle Mitglieder auf, diese Möglichkeit der Mitwirkung an der Gestaltung eures Vereins zu nutzen. Ich freue mich auf eine zahlreiche Beteiligung an der MGV 2019 am 15. März ab 20:00 Uhr in der Turn- und Festhalle Eglofs.

Wir benötigen übrigens nach wie vor eine(n) Beisitzer*in und ich bitte die Mitglieder, hier die Bereitschaft zu zeigen, im Sportrat des Vereins mitzuwirken. Bewerbt euch doch bitte spätestens bei der MGV. 

Inhaltsverzeichnis

➢    Vorwort des Vorstandsvorsitzenden

➢    Bericht aus der Arbeit des Vorstands / Sportrats

➢    Konzept für ein neues Beitragssystem

➢    Termine

 

Bericht aus der Arbeit des Vorstandes (VV)

In seiner Sitzung am 11.02.2019 hat sich der Vorstand u.a. mit den folgenden Themen befasst:

 

  • Der Vorstandsvorsitzende (VV) dankte Frau Hannah Ellgass für ihr Engagement bei der Durchführung mehrerer Skating Kurse Anfang Februar. Außerdem danke der VV der Gemeinde für das Präparieren einer Übungsloipe für diese Kurse. Insbesondere die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen hatten viel Spaß bei dieser sportlichen Angelegenheit. Der Verein wird versuchen, diese Kurse auch im kommenden Jahr wieder in Eglofs anzubieten – vorausgesetzt es gibt wieder ausreichend Schnee.
  • Der VV gab  bekannt, dass der Vereins eine großzügige Spende für den Bau des Vereinsheims erhalten hat.
  • Der Verein wird Unternehmen die Möglichkeit einräumen, auf der neu geschaffenen Vereins-App Werbung zu betreiben. Dazu wird ein entsprechendes Anschreiben an Unternehmen vorbereitet und verteilt.
  • Der Vorstand plant, in diesem Jahr anstelle des Moorbad-Triathlons einen „Outdoor-Fitness-Kurs“ anzubieten, wobei sich die einzelnen Abteilungen auch vorstellen und ihre sportlichen Angebote darstellen können.
  • Die Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2019 sollen Ende März erfolgen. Alle nicht am Einzugsverfahren teilnehmenden Mitglieder sind darauf hinzuweisen, dass der Mitgliedsbeitrag spätestens bis Ende März d.J. zu überweisen ist.
  • Vereins T-Shirts oder Polo-Shirts sollen b.a.w. nicht auf Vorrat beschafft werden, sondern nach Bedarf. Dazu wurde festgelegt, dass eine Beschaffung ab einem angemeldeten Bedarf von mindestens 5 Shirts erfolgen wird. Anmeldungen sind an vorstand.logistik@sv-eglofs.de zu richten.
  • Das Thema „Wandalismus“ bleibt aktuell und wird auch weiterhin eng durch den Vorstand beobachtet. (Hinweis: Nutzungsregeln sind in den Schaukästen vor jedem Sportraum ausgehängt. Diese sind zu beachten.)
  • Der Vorstand beschloss, die bisher von einem Vereinsmitglied unentgeltlich durchgeführte Reinigung des Vereinsraums zukünftig an eine bezahlte Putzkraft zu vergeben. Kosten dafür belaufen sich voraussichtlich auf 12,50€ monatlich.
  • Das bereits seit geraumer Zeit in Bearbeitung befindliche Sportstätten-Nutzungskonzept wurde, nachdem die vertraglichen Angelegenheiten in Sachen Vereinsheim (neuer Pachtvertrag mit der Gemeinde) geregelt wurden, nun der Gemeinde zur Mitzeichnung vorgelegt.
 

Thema Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge für ein anspruchsvolles und zeitgemäßes Sportangebot (VV)

In meinem Beitrag zu diesem Thema habe ich im Newsletter 2/2019 versprochen, das bereits im Vorstand und Sportrat besprochene Modell eines neuen Beitragssystems vorzustellen. Diesem Versprechen möchte ich im folgenden nachkommen:

Der SV Eglofs bietet seinen derzeit rund 900 sportlich aktiven Mitgliedern ein breites Angebot an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten. Das entspricht der aktuellen Vereinsphilosophie, ein breites Angebot für ein breites sportliches Interessenspektrum anzubieten. Diesem breiten sportlichen Spektrum steht allerdings auch ein breites Spektrum an Kosten gegenüber, die der Verein jedes Jahr aufzubringen hat. Dabei ist festzustellen, dass neben den Fixkosten für Versicherungen, Verbandsmitgliedschaften, allgemeine Verwaltung etc., unterschiedliche Sportgruppen oder auch Abteilungen erheblich unterschiedliche Kosten verursachen. Nun gehört es natürlich zur Vereinssolidarität, dass ein gewisser Ausgleich für verursachte Kosten vom gesamten Vereins getragen wird. Zur Fairness gehört es aber auch, dass erhebliche Kostenunterschiede aufgrund individueller Gruppenbedürfnisse nicht in vollem Umfang von denen mitfinanziert werden, die kaum einen finanziellen Aufwand verursachen. Diesem Umstand und dieser Erkenntnis folgend wurde das folgende Beitragskonzept entworfen:

Die wesentlichen Elemente dieses neuen Beitragssystems sind:

  • Ein für alle gleicher Sockelbetrag, der die allgemeinen Vereinskosten abdeckt.
  • Ein von der jeweiligen Abteilung in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegender Abteilungsbeitrag, der alle finanziellen Besonderheiten der Abteilung, die über Mitgliedsbeiträge abgedeckt werden sollen, berücksichtigt.
  • Ein möglicher spezifischer Gruppenbeitrag, der besonders kostenintensive Sportarten abdeckt und somit verhindert, dass die gesamte Abteilung wenigen Sportlern einen teuren Sport finanzieren muss.
  • Eine einmalige oder mehrmalige Umlage für besondere Vorhaben innerhalb einer Abteilung oder Gruppe, sofern das Vorhaben nicht aus der Vereins- oder Abteilungskasse finanziert werden kann.

 

Abb. 1 – Entwurf eines möglichen neuen Beitragssystems - aufgabenbezogen

 

 

Abb. 2 – Entwurf eines möglichen neuen Beitragssystems – beitragsbezogen

 

Es ist mir dabei durchaus bewusst, dass die sog. selbständigen Abteilungen sich auch heute schon ein jeweils eigenes Finanzierungsmodell zugelegt haben. Auch haben sich bestimmte Sportgruppen bereits so arrangiert, dass besonders kostenintensive Sportarten nur von den teilnehmenden Mitgliedern mittels Sonderbeitrag finanziert werden. Allerdings bleibt es Aufgabe und Verantwortung derjenigen Vorstandsmitglieder, die den Verein nach innen und außen zu vertreten haben, für ein faires und rechtlich zulässiges Finanzierungsmodell für den Verein zu sorgen. Aus diesem Grund kann die Vorstandschaft hier nicht einfach die Augen zudrücken, sondern muss sich zumindest versichern, dass die Vereinsfinanzierung auch rechtlich stichhaltig und für den Verein nachhaltig ist und bleibt.

Ziel eines neuen Beitragssystems muss es deshalb auch sein, Vereine im Verein zu verhindern und hierbei insbesondere den Verantwortungsträgern im Verein auch die notwendige Kontrolle über die  Vereinsfinanzierung zu ermöglichen. Gleichermaßen sollen der sportlichen Entwicklung des Vereins möglichst auch die finanziellen Grundlagen gegeben werden. Außerdem soll natürlich auch der Vereinsgedanke erhalten bleiben, zu dem auch Solidarität aller Mitglieder – auch im finanziellen Bereich – gehört aber auch nicht überbeansprucht werden soll.

Ich betone nochmals, dass es sich hier um einen Entwurf handelt. Es wird der Mitgliederversammlung obliegen darüber zu entscheiden, ob daraus in naher Zukunft ein neues Beitragsmodell werden wird. Es wird also in der kommenden Mitgliederversammlung darum gehen, dem Vorstand das Mandat zu erteilen – oder auch nicht – ein derartiges Beitragssystem zu entwickeln. Über die Einführung könnte dann in der MGV 2020 entschieden werden.

Jedes Vereinsmitglied ist auch weiterhin aufgerufen, hierzu konstruktive Beitrage zu leisten und damit dem Vorstand Grundlagen für ein möglichst passendes, faires und effektives Beitragssystem für den Verein zu liefern – für einen modernen und zukunftsfähigen Sportverein. Beiträge bitte an: vorstand@sv-eglofs.de oder vorsitzender@sv-eglofs.de.

Ich hoffe, dass sich alle interessierten Mitglieder mit diesen Informationen auf die Diskussion und Beschlussfassung im Rahmen der kommenden Mitgliederversammlung vorbereiten können. Wenn nicht, stehe ich natürlich jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Termine auf einen Blick (VV)

  15.03.2019

   Mitgliederversammlung

  18.03.2019

   Sportratssitzung 1/2019

  27.04.2019

   Mädelsflohmarkt

Weitere aktuelle Termine können auf der Homepage eingesehen werden. 

 

Kürzel der Verfasser der Newsletter-Beiträge:

VV          Vorstandsvorsitzender

VFR        Vorstand Finanz- und Rechnungswesen

VSE         Vorstand Sport-Erwachsene

VSJ         Vorstand Sport-Jugend

VPS         Vorstand Projekte und Soziales

VLM       Vorstand Logistik und Mitgliederverwaltung

VTI         Vorstand Technik und Infrastruktur

RÖA       Referentin für Öffentlichkeitsarbeit/Webmaster

 
 
Verantwortlich für den Inhalt gem. Telemed. $ 55 Absatz 2 RStV

SV Eglofs e.V.
Anja Hege
Eglofs
Eisenharzer Weg 9
88260 Argenbühl

Tel. 07566 / 94 17 81
(zu den Öffnungszeiten besetzt, sonst auf Anrufbeantworter Nachricht hinterlassen. Wir rufen zurück)
Email: webmaster@sv-eglofs.de

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